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   BGH, 31.07.1997 - V ZR 23/96   

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https://dejure.org/1997,2140
BGH, 31.07.1997 - V ZR 23/96 (https://dejure.org/1997,2140)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1997 - V ZR 23/96 (https://dejure.org/1997,2140)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1997 - V ZR 23/96 (https://dejure.org/1997,2140)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Einreden nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz durch den Grundstückseigentümer im Herausgabeverfahren - Beweislast für die identitätswahrende Umwandlung - Anspruch auf Sachenrechtsbereinigung - Berechtigung des Nutzers eines Grundstücks zum Besitz - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besitzrecht des Nutzers; Einreden nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz; Handelsregistereintragung der aus LPG umgewandelten Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einreden des Grundstückseigentümers im Herausgabeverfahren; Identitätswahrende Umwandlung einer LPG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 1012
  • NJ 1997, 652
  • WM 1997, 2040
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95

    Umwandlung einer LPG in eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus BGH, 31.07.1997 - V ZR 23/96
    Für eine Differenzierung nach Art und Schwere der Mängel ergeben sich aus der Gesetzgebungsgeschichte keine Anhaltspunkte (vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994, V ZR 23/94, WM 1995, 434, 436 und BGH, Beschl. v. 3. Mai 1996, BLw 54/95, WM 1996, 1221, 1223; vgl. auch Wenzel, AgrarR 1995, 1, 2; 1997, 33, 35).

    Die konstituierende Wirkung der Registereintragung tritt nur dann ein, wenn ein Umwandlungsbeschluß überhaupt gefaßt wurde und die Identität des Unternehmens gewahrt bleibt (vgl. BGH, Beschl. v. 3. Mai 1996, a.a.O.).

    Ob eine identitätswahrende Umwandlung beschlossen worden ist, richtet sich zunächst nach dem Inhalt des Beschlusses (vgl. auch BGH, Beschl. v. 3. Mai 1996, WM 1996, 1221, 1222).

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 46/94

    Ansprüche des Eigentümers eines durch das MfS bebauten Grundstücks

    Auszug aus BGH, 31.07.1997 - V ZR 23/96
    Der Senat hat sich bereits in einer früheren Entscheidung (Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 46/94, WM 1995, 1848, 1856) mit dem Verhältnis zwischen dem Besitzrecht des Nutzers nach Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 3 EGBGB und der hiergegen gerichteten Einrede des unredlichen Erwerbs gemäß § 30 SachenRBerG i.V. mit § 4 VermG zu befassen.
  • BGH, 02.12.1994 - V ZR 23/94

    Identitätswahrender Formwechsel bei Umwandlung einer LPG in eine GmbH

    Auszug aus BGH, 31.07.1997 - V ZR 23/96
    Für eine Differenzierung nach Art und Schwere der Mängel ergeben sich aus der Gesetzgebungsgeschichte keine Anhaltspunkte (vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994, V ZR 23/94, WM 1995, 434, 436 und BGH, Beschl. v. 3. Mai 1996, BLw 54/95, WM 1996, 1221, 1223; vgl. auch Wenzel, AgrarR 1995, 1, 2; 1997, 33, 35).
  • BGH, 27.09.1996 - V ZR 115/95

    Begriff des besonderen Gesetzes; Umfang und Dauer des Besitzrechts

    Auszug aus BGH, 31.07.1997 - V ZR 23/96
    Dieses besteht nämlich ab diesem Zeitpunkt nur in dem Umfang fort, wie Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz in Betracht kommen (vgl. Senatsurt. v. 27. September 1996, V ZR 115/95, NJW 1997, 459).
  • RG, 08.07.1918 - VI 94/18

    Rollfuhrwerke - § 15 HGB, nicht anwendbar bei unerlaubter Handlung

    Auszug aus BGH, 31.07.1997 - V ZR 23/96
    Es geht im vorliegenden Fall nicht um das in bestimmtem Umfang geschützte Vertrauen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs in das Register (vgl. RGZ 93, 238, 240), sondern allein darum, ob eine bestimmte Tatsache (Vorliegen eines Umwandlungsbeschlusses) mit dem Registereintrag bewiesen werden kann.
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 270/01

    Erhebung der Einrede geringer Nutzungsdauer

    Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SachenRBerG kann der Eigentümer die Durchführung der Sachenrechtsbereinigung verweigern, wenn das Gebäude oder die bauliche Anlage nicht mehr nutzbar ist und deshalb kein Anlaß besteht, dem Nutzer einen Ausgleich für seine Aufwendungen in Bauwerke zu gewähren (Senat, Urt. v. 31. Juli 1997, V ZR 23/96, WM 1997, 2040, 2042).
  • BGH, 09.11.2005 - BLw 6/05

    Anwendung der Vorschriften in den LPG -Gesetzen der DDR über den Übergang

    Ein solcher Beschluss ist zwar im LPG-Register eingetragen worden, was einen Beweis des ersten Anscheins dafür begründet, dass auch der der Eintragung zugrunde liegende Vorgang (hier der Beschluss zur Auflösung der LPG) erfolgt ist (vgl. BGH, Urt. v. 31. Juli 1997, V ZR 23/96, WM 1997, 2040, 2041).
  • OVG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 D 22/99

    Einleitung des Bodenordnungsverfahrens zur Wiederherstellung der Einheit von

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  • OLG Dresden, 19.01.2004 - WLw 1226/00

    Verstoß einer Abfindungsvereinbarung zwischen einem Nachfolgeunternehmen einer

    Die Eintragungen begründen einen Beweis des ersten Anscheins für deren Richtigkeit (vgl. BGH - Urteil vom 31.07.1997 - V ZR 23/96 - VIZ 1997, 304 f.).
  • LAG Hessen, 14.12.2010 - 15 Sa 757/10

    Unterrichtung bei Betriebsübergang

    Soweit er den Aufhebungszeitpunkt mit Nichtwissen bestreitet, übersieht er, dass die Registereintragungen nach ganz herrschender Meinung, der die erkennende Kammer folgt, jedenfalls einen Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit der Eintragung begründen (vgl. BGH 31. Juli 1997 - V ZR 23/96 - zitiert nach juris mwN.).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2007 - 5 U 110/06

    Recht zum Besitz an einem Grundstück; Anspruch auf Begrenzung des Besitzanspruchs

    Die Klägerin darf die Begrenzung der Ansprüche der Beklagten auch im Rahmen der Herausgabeklage geltend machen (vgl. BGH VIZ 1997, 653, 655 zu den Einwänden nach §§ 29 und 30 SachenRBerG).
  • OLG Rostock, 13.11.2006 - 3 U 100/06

    Wirksamkeit der formwechselnden Umwandlung einer LPG in eine GmbH bei Mängeln des

    Indes ist der Umwandlungsvermerk im Handelsregister eingetragen und damit spricht der Beweis des ersten Anscheins begründet, dass ein entsprechender Beschluss gefasst worden ist (BGH, Urt. v. 31.07.1997 - V ZR 23/96 - WM 1997, 2040).
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